"Liebe Kolleginnen und Kollegen,
fragen Sie doch mal Ihren Lieblingsversicherer, wie er in einem solchen Fall reagieren würde.
Ein 55jähriger gesunder gut trainierter Mann ohne Vorerkrankungen, hat zum 55. Geburtstag einen Tandem-Fallschirmsprung geschenkt bekommen.
Vor fünf Monaten stieg das Flugzeug bei starkem Wind auf. Aus 4.000m Höhe sprang der Tandemmaster mit dem Beschenkten aus dem Flugzeug. Dann kam der Freifall, bei 1.500m wurde der Fallschirm geöffnet.
Nun machte sich der Wind bemerkbar, die beiden wurden vom Wind abgetrieben. Die Beiden wurden vom eigentlichen Zielgebiet weit abgetrieben. Ein Wald kam ins Sichtfeld, der Beschenkte machte sich Sorgen. Als dann noch eine Hochspannungsleitung in die Quere kam, stieg die Nervosität des Beschenkten. Ab hier hört seine Erinnerung auf.
Der Tandemmaster meint, dass der Beschenkte ohnmächtig geworden ist. Deshalb konnte der Beschenkte bei der Landung nicht unterstützen, diese lief auch aufgrund des starken Windes ruppig ab. Wie gesagt, der Beschenkte hat keine Erinnerung. Der Tandemmaster blieb bei der Landung mit den Füßen am Boden hängen und wurde über den Beschenkten geschleudert.
Nun ist der Beschenkte ab dem 5. Halswirbel gelähmt. Der Versicherer möchte weder die 650.000 Euro Versicherungssumme für die Vollinvalidität, noch das versicherte Tagegeld auszahlen. Er stellt sich vielmehr auf den Standpunkt, dass der Unfall aufgrund einer Bewusstseinsstörung erfolgte und diese Bewusstseinstörung, zum Wegfall des Versicherungsschutzes führen würde.
Für diese Ablehnung benötigte der Versicherer 5 Monate. Der Geschädigte ist im besten Bedingungswerk des Versicherers versichert.
Natürlich werden wir auch in diesem Fall tätig werden und die Versicherungsleistungen einklagen.
P.S.: Fragen zum Versicherer beantworten wir erst, wenn die Angelegenheit abgeschlossen ist."
Soweit das Zitat.
Zunächst erst mal: Bei 650 EUR hätte die Versicherung vielleicht bezahlt. Es ist einfach schreiende Ungerechtigkeit, wenn eine Versicherung einen Schaden aus fadenscheinigen Gründen ablehnt, weil dieser mit voraussichtlich 650.000 EUR zu hoch ist. Das ist meine Meinung.
Aber zu den Fakten:
Unfälle durch Bewusstseinsstörung sind grundsätzlich nicht versichert. Dieser Ausschluss wird jedoch von vielen Gesellschaften eingeschränkt. Dann sind Unfälle unter Alkoholeinfluss ggf. eingeschlossen (beim Führen eines Fahrzeugs in der Regel mit Promillegrenze). Oder Schlaganfälle, Herzinfarkte als Auslöser für einen Unfall sind dann ebenfalls versichert, bis hin zu epileptischen Anfällen. Ein Blick in die Bedingungen, vor allem die "Besonderen Bedingungen" und Zusatzklauseln ist da hilfreich.
In unserem Fall hat der Versicherte irgendwann das Bewusstsein verloren. Es ist nicht klar, ob vor oder nach dem Aufprall. Es könnte durchaus sein, dass der Aufprall (das eigentliche Unfallereignis - zumal bei einer Halswirbelverletzung) mit einem Schädelhirntrauma (z. B. Gehirnerschütterung) einherging. In diesem Fall wäre die Erinnerungslücke nachvollziehbar.
Insofern ist ein Unfall unter Bewusstseinsstörung zumindest fraglich.
Aber: Selbst wenn der Verunfallte zum Zeitpunkt des Aufpralls schon bewusstlos war, ist die Haltung der Versicherung abwegig. Denn die Bewusstlosigkeit war nicht der Auslöser für den Unfall! Dieser war unausweichlich.
Von daher ist die Unfallversicherung in der Pflicht. Dass nun der Rechtsweg beschritten werden muss, ist daher traurig, aber folgerichtig. Solchem Regulierungsverhalten muss unbedingt Einhalt geboten werden! Ich hoffe, dass der Erfolg bald vermeldet werden kann und bin gespannt, welcher Versicherer sich auf solche Ausflüchte zurückgezogen hat. Es ist dann zu überlegen, ob dieser noch vermittelt werden sollte.
Fazit: Bewusstseinsstörungen als Unfallursache können ein Ausschlussgrund sein. Ein Blick in die Bedingungen lohnt sich. Denn verschiedene Bewusstseinsstörungen sind versicherbar. Und: Nicht immer ist eine Leistungsverweigerung rechtens.
Anmerkung: Unfallversicherungen sind ein Spezialgebiet von mir. Sie können sich gern an mich wenden
- für Angebote von leistungsstarken Unfallversicherungen inkl. Vergleiche
- für die Analyse bestehender Unfallversicherungen inkl. Vergleiche
- im Falle eines Unfallschadens
Wenn es um rechtliche Fragen und / oder das Geltendmachen von Leistungen geht, arbeite ich ggf. mit spezialisierten Kanzleien von Rechtsanwälten und Versicherungsberatern zusammen.
In diesem Sinne grüßt Sie herzlich
Ihr Matthias Mühlichen
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